OEM:plus · AGB
Stand: Juni 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der OEM:plus GbR (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kfz und Fahrzeugelektronik.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person gemäß § 14 BGB.
2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Nachrüstungen, Umrüstungen und Einbauten an Fahrzeugen, darunter:
2.2 Die Leistungen erfolgen individuell am Fahrzeug des Kunden und stellen in der Regel Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar.
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch:
3.3 Nimmt der Kunde ein Angebot an und bestellt der Anbieter daraufhin kundenspezifische oder fahrzeugspezifische Bauteile, gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen.
4.1 Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten.
4.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Softwareversionen des Fahrzeugherstellers wird nicht geschuldet.
4.3 Maßgeblich ist der Funktionszustand zum Zeitpunkt der Abnahme.
5.1 Werden fahrzeugspezifische oder individuell konfigurierte Bauteile bestellt, gelten diese als kundenspezifische Waren gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
5.2 Für solche Waren besteht kein Widerrufsrecht.
5.3 Erfolgt ein Rücktritt oder Widerruf nach Bestellung solcher Teile, ist der Anbieter berechtigt:
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
6.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
6.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn:
8.1 Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbaute und gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
10.1 Einbautermine werden individuell vereinbart.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen.
10.3 Der Kunde hat bekannte Vorschäden oder technische Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
11.1 Termine sind verbindlich.
11.2 Absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.
11.3 Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden.
12.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Funktionsprüfung.
12.2 Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt die Werkleistung als abgenommen.
13.1 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten für neu verbaute Teile und Einbauleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre ab Abnahme, § 438 Abs. 1 Nr. 3, § 634a BGB).
13.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) wird die Gewährleistungsfrist für neue Sachen auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
13.3 Keine Gewährleistung besteht bei:
13.4 Gesetzliche Ansprüche bei Personenschäden bleiben unberührt.
Die Gewährleistung entfällt vollständig, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Anbieters eigenständig Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe an den verbauten Teilen oder der durchgeführten Installation vornimmt. Gleiches gilt, wenn unsachgemäße Bedienung, äußere Einwirkungen, Software-Updates des Fahrzeugherstellers oder nachträgliche technische Veränderungen am Fahrzeug zu Funktionsstörungen führen.
15.1 Codierungen erfolgen nach aktuellem technischen Stand und nach bestem Wissen und Gewissen.
15.2 Der Anbieter haftet nicht für:
15.3 Eine dauerhafte Funktionsgarantie über Herstellerupdates hinaus besteht nicht.
16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
17.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Nachrüstungen vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sein können.
17.2 Eine Beeinträchtigung der Herstellergarantie liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
17.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
Bei Demontage können altersbedingt Clips, Halterungen oder Verkleidungsteile beschädigt werden. Solche Schäden gelten nicht als vom Anbieter verschuldet. Ersatzteile werden gesondert berechnet.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmer ist Remscheid.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.