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OEM:plus · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der OEM:plus GbR (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kfz und Fahrzeugelektronik.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person gemäß § 14 BGB.


§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Nachrüstungen, Umrüstungen und Einbauten an Fahrzeugen, darunter:

  • Dashcams
  • Ambientebeleuchtung
  • Rückfahrkameras
  • Steuergeräte
  • Codierungen / Freischaltungen
  • Dachhimmel
  • Fahrzeugspezifische Nachrüstkomponenten
  • Sonstige elektrotechnische Arbeiten an Kraftfahrzeugen

2.2 Die Leistungen erfolgen individuell am Fahrzeug des Kunden und stellen in der Regel Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar.


§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebotes (E-Mail oder WhatsApp ausreichend) oder
  • schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter.

3.3 Nimmt der Kunde ein Angebot an und bestellt der Anbieter daraufhin kundenspezifische oder fahrzeugspezifische Bauteile, gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen.


§ 4 Leistungsumfang bei Nachrüstungen und Codierungen

4.1 Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten.

4.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Softwareversionen des Fahrzeugherstellers wird nicht geschuldet.

4.3 Maßgeblich ist der Funktionszustand zum Zeitpunkt der Abnahme.


§ 5 Spezialanfertigungen & kundenspezifische Bestellungen

5.1 Werden fahrzeugspezifische oder individuell konfigurierte Bauteile bestellt, gelten diese als kundenspezifische Waren gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

5.2 Für solche Waren besteht kein Widerrufsrecht.

5.3 Erfolgt ein Rücktritt oder Widerruf nach Bestellung solcher Teile, ist der Anbieter berechtigt:

  • die bestellten Teile vollständig in Rechnung zu stellen,
  • angefallene Beschaffungskosten zu berechnen,
  • eine vereinbarte Anzahlung einzubehalten.

5.4 Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.


§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

6.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

6.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

  • individuell bestellten fahrzeugspezifischen Teilen,
  • bereits begonnenen Werkleistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden,
  • vollständig erbrachten Dienstleistungen.

§ 7 Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn:

  • der Kunde ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und
  • der Kunde bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Verbaute und gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.


§ 10 Termine und Mitwirkungspflichten

10.1 Einbautermine werden individuell vereinbart.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen.

10.3 Der Kunde hat bekannte Vorschäden oder technische Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.


§ 11 Annahmeverzug und Ausfallpauschale

11.1 Termine sind verbindlich.

11.2 Absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.

11.3 Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden.


§ 12 Abnahme

12.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Funktionsprüfung.

12.2 Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt die Werkleistung als abgenommen.


§ 13 Gewährleistung

13.1 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten für neu verbaute Teile und Einbauleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre ab Abnahme, § 438 Abs. 1 Nr. 3, § 634a BGB).

13.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) wird die Gewährleistungsfrist für neue Sachen auf 12 Monate ab Abnahme verkürzt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

13.3 Keine Gewährleistung besteht bei:

  • Verschleiß im Rahmen normaler Nutzung,
  • unsachgemäßer Nutzung oder fehlerhafter Bedienung,
  • Eingriffen durch Dritte nach unserer Leistung,
  • Softwareänderungen durch den Fahrzeughersteller,
  • äußerer Gewalteinwirkung (Unfall, Vandalismus).

13.4 Gesetzliche Ansprüche bei Personenschäden bleiben unberührt.


§ 14 Ausschluss bei eigenständigen Eingriffen

Die Gewährleistung entfällt vollständig, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Anbieters eigenständig Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe an den verbauten Teilen oder der durchgeführten Installation vornimmt. Gleiches gilt, wenn unsachgemäße Bedienung, äußere Einwirkungen, Software-Updates des Fahrzeugherstellers oder nachträgliche technische Veränderungen am Fahrzeug zu Funktionsstörungen führen.


§ 15 Software, Codierung & Updates

15.1 Codierungen erfolgen nach aktuellem technischen Stand und nach bestem Wissen und Gewissen.

15.2 Der Anbieter haftet nicht für:

  • Hersteller-Softwareupdates,
  • Rücksetzungen bei Werkstattbesuchen,
  • Inkompatibilitäten durch spätere Systemänderungen.

15.3 Eine dauerhafte Funktionsgarantie über Herstellerupdates hinaus besteht nicht.


§ 16 Haftung

16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.


§ 17 Herstellergarantie & Betriebserlaubnis

17.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Nachrüstungen vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sein können.

17.2 Eine Beeinträchtigung der Herstellergarantie liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

17.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für:

  • TÜV-Abnahmen,
  • Eintragungspflichten,
  • Betriebserlaubnis,
  • zulassungsrechtliche Vorschriften.

§ 18 Material- und Altersrisiko

Bei Demontage können altersbedingt Clips, Halterungen oder Verkleidungsteile beschädigt werden. Solche Schäden gelten nicht als vom Anbieter verschuldet. Ersatzteile werden gesondert berechnet.


§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.


§ 20 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmer ist Remscheid.


§ 21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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